BVfK-Wochenendticker 3. Februar 2018

  kompetent - kritisch - konstruktiv

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Prof. Brachat: "... Das monopolistische Oligopol bestimmter Börsen bedarf des Wettbewerbs. Der ZDK und BVfK sind also in Sachen Preisbewertung in besonderer Weise gefordert..."

 

BVfK: Erst "Unabhängigkeitserklärung", dann: „Ich habe es gewagt und habe sie abgeschaltet - und mein Abverkauf funktioniert dennoch!“

 

Der BVfK hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um die Zulässigkeit insbesondere der Preisbewertungen einer gründlichen juristischen Prüfung zu unterziehen.

 

Bernhard Mattes folgt Matthias Wissmann als VDA-Präsident.

 

30. TECHNO-CLASSICA ESSEN 2018 – die automobile Weltausstellung vom 21. bis 25. März 2018

 

Kfz-Betrieb: Bob Lutz erwartet mittelfristig Tesla-Pleite

 

GW-Trends: Dieselkrise erreicht Gebrauchtwagenmarkt

 

Mitgliedervorteile:  Bank11 - EvoRepair

 

BVfK-Digital: Verpassen Sie nichts mehr Mit der Themensuche unseres Wochenendtickers

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Verkehrsgerichtstag 2018: Welches Gericht ist zuständig?
 

Aus dem Verbandsleben: BVfK-Situation Januar 2018

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Sehr geehrter Herr Professor Brachat,

Sie schreiben in Ihrer wöchentlichen Kolomne "HB ohne Filter" unter der Überschrift "Preisbewertungen in den Börsen – GW-Rendite ahoi?" am 26. Januar 2018 unter anderem: "...Das monopolistische Oligopol bestimmter Börsen bedarf des Wettbewerbs. Das wäre unter anderem eine gute Antwort. Volkswagen will - auch überfabrikatlich - ab Mitte des Jahres mit Substanz mit HeyCar auf diesem Felde agieren. GGG (GW-Garantien) will in 65 Tagen mit auto4you.de an den Start gehen. Oder einen eigenen Onlineshop aufsetzen wie Mercedes-Beresa oder Renault Hermann. Der ZDK und BVfK sind also in Sachen Preisbewertung in besonderer Weise gefordert..." (Der vollständige Artikel ist über diesen Link zu finden: autohaus.de-hb-ohne-filter-preisbewertung)

Wir haben Ihnen daraufhin geantwortet: Gerne nimmt der BVfK den Ball auf und möchte kurz über seine diesbezüglichen Aktivitäten berichten:

Nachdem wir im Herbst 2015 und 2017 den jeweils bisher größten Sturm der Entrüstung über die von den Händlern als Gängelei und Bevormundung empfundene Behandlung der Börsen erlebten, drängte sich eine Wahrnehmung immer mehr in den Vordergrund: Ohnmächtige Wut!

Daraufhin hat der BVfK die „Unabhängigkeitserklärung“ ins Leben gerufen. Das Projekt besteht aus den Teilen: Information und Aufklärung, Dialog und Diskussion, juristische Auseinandersetzung, Förderung von Wettbewerb und insbesondere die Entwicklung eigener IT-Lösungen. Für Letzteres wurden spezielle Entwickler eingestellt, die in Kürze eine seriöse Alternative zu WKDA präsentieren werden. Weitere Digitale Lösungen folgen.

Die im wöchentlichen Rhythmus erscheinenden Artikel unseres IT-Verantwortlichen zeigen den Mitgliedern alternative Vermarktungswege auf und schon nach wenigen Monaten meldete der erste Händler: „Ich habe es gewagt und habe sie abgeschaltet - und mein Abverkauf funktioniert dennoch!“

Mit den Börsen führen wir einen kritischen Dialog, der viele neue Erkenntnisse auf beiden Seiten gebracht hat. Dennoch konnten wir das Übel nicht beseitigen. Daher hat der BVfK nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben um die Zulässigkeit insbesondere der Preisbewertungen einer gründlichen juristischen Prüfung zu unterziehen. Das Ergebnis werden wir spätestens beim nächsten, gemeinsam mit ADAC und ZDK veranstalteten Deutschen Autorechtstag ( www.autorechtstag.de - 22. bis 23. März 2018) vorstellen.

Im Übrigen stellen wir unseren Mitgliedern eine Grafik mit dem Hinweis „Wie hilfreich sind Preisbewertungen? Informieren Sie sich in der Detailbeschreibung, warum günstig nicht immer preiswert ist“ zur Einbindung in die Fahrzeugbilder, sowie einen Erläuterungstext zur Einbindung in die Detailbeschreibung zur Verfügung. Soviel zu den Bemühungen des BVfK.

"Alles Gute für den Autohandel!"

wünscht

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Bernhard Mattes folgt Matthias Wissmann als VDA-Präsident

Bild links: Matthias Wissmann (r.) und Bernhard Mattes (l.)

Der Vorstand des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) hat Bernhard Mattes am 30. Januar 2018  in Berlin zum neuen VDA-Präsidenten gewählt. Mattes nimmt seine Tätigkeit am 1. März 2018 auf. Er wird damit Nachfolger von Matthias Wissmann, der seit 1. Juni 2007 VDA-Präsident ist und den VDA mit Ende seines Vertrages verlässt. Der BVfK wünscht dem neuen VDA-Präsidenten eine glückliche Hand bei der großen Aufgabe, die Automobilwirtschaft in eine neue Zukunft zu führen.

Quelle: www.vda.de

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30. TECHNO-CLASSICA ESSEN 2018 – die automobile Weltausstellung vom 21. bis 25. März 2018

Vom 21. bis 25. März 2018 findet zum 30. Mal mit der Techno-Classica Essen die erfolgreichste und besucherstärkste Klassik-Messe der Welt statt. Die Premiere fand im Februar 1989 als erster großer deutscher Auto-Salon für Oldtimer, Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge statt. Die Messe mit mehr als 1.250 Ausstellern aus über 30 Nationen bezeichnet sich als Nummer 1 der internationalen Oldtimer- und Sammlerfahrzeuge-Messen und bietet ein umfassendes Bild der internationalen Klassik-Szene.

Zu den Highlights zählt u.a. die offizielle historische Firmen-Präsentationen von mehr als 20 Marken der internationalen Fahrzeugindustrie, über 2.700 Sammler-Automobile zum Kauf, mehr als 1.250 Aussteller, über 220 Clubs und IGs und die Sonderschau: „Le Mans Legends“.

BVfK-Mitglieder treffen sich auf dem Stand des Oldtimer-Partners DEUVET. Details zum Treffen folgen in Kürze.

oldtimer@bvfk.de

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Aus den Medien:

 

Kfz-Betrieb: Bob Lutz erwartet mittelfristig Tesla-Pleite

Musk habe wohl noch nicht erkannt, dass in einem gesunden Unternehmen die Einnahmen höher sein müssen als die Kosten. „Wenn Ihnen ständig das Geld ausgeht, betreiben Sie einfach keine gute Automobilfirma“, sagte Lutz

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> Kfz-Betrieb: Bob Lutz erwartet mittelfristig Tesla-Pleite

GW-Trends: Dieselkrise erreicht Gebrauchtwagenmarkt

So dramatisch wie bei fabrikneuen Autos ist der Nachfrage-Rückgang jedoch nicht, berichtet der DAT-Report 2018. Demnach ging die Zahl der Besitzumschreibungen bei Diesel-Pkw 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent auf 2,39 Millionen zurück. Noch deutlicher hat sich die Sorge um Fahrverbote für Diesel bei den Neuzulassungen niedergeschlagen: Die Diesel-Verkaufszahl brach um 13,2 Prozent ein. Spiegelbildlich legte die Zahl neuer Benziner auf deutschen Straßen um 13,8 Prozent zu. In unterschiedliche Richtungen bewegten sich 2017 auch die Ausgaben für Neu- und Gebrauchtwagen. Der durchschnittliche Anschaffungspreis für Neuwagen überschritt im vergangenen Jahr erstmals die Marke von 30.000 Euro. Käufer legten 30.350 Euro pro Auto hin, das waren 700 Euro mehr als im Vorjahr. Dagegen sanken die tatsächlich gezahlten Gebrauchtwagenpreise im Schnitt um 180 Euro auf 11.250 Euro.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> GW-Trends: Dieselkrise erreicht Gebrauchtwagenmarkt

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Mitgliedervorteile

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Bank11 - EvoRepair

EvoRepair – die schlanke Reparatur- und Zubehörfinanzierung, sehr erfolgreich am Markt und bei vielen Servicebetrieben und Autohäusern deutschlandweit etabliert. Nach nunmehr vier Jahren werden wir das Produkt zum 15.02.2018 erstmalig modifizieren und an die Marktgegebenheiten anpassen.

Die Änderungen im Überblick:

• 12 Monate Zinsfreiheit für die Erstverfügung von bis zu 4.000 EUR

• Mehr Flexibilität bei der Rückzahlung, noch kleinere Raten: Wir ziehen vom Kunden zukünftig eine feste Mindestrate von 1% des offenen Saldos ein (Mindestens 10 EUR). Möchte der Kunde mehr tilgen, so kann er dies jederzeit kostenlos per Überweisung oder Dauerauftrag auf sein Konto tun. 

Alle weiteren Vorteile bleiben selbstverständlich wie gehabt:

• Reparaturen und Zubehör bis 4.000€ 12 Monate zinsfrei finanzieren 

• Flexible Rückzahlung 

• Kostenlose Sondertilgung und vorzeitige Ablösung jederzeit möglich 

• Unkomplizierter, schlanker Online Antrag mit nur wenigen Eingaben unter www.bank11.de/evorepair

• Kurzfristige Kreditentscheidung binnen weniger Sekunden 

• Die Auszahlung des Rechnungsbetrags erfolgt direkt an den Händler

Weitere Informationen im finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich:    >>> Sonderkonditionen Bank11

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BVfK-Digital

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Verpassen Sie nichts mehr - Mit der Themensuche unseres Wochenendtickers

Wie schon weiter oben erwähnt, haben wir uns einiges an digitalen Projekten auf die Fahne geschrieben für die nächsten Jahre, denn die Zeit geht ja schließlich nicht mit uns, da müssen wir eben mit der Zeit gehen. Ein Stück Unabhängigkeit von den Monopolisten zu schaffen und Intelligente Software-Lösungen, gemeinsam mit Händlern für Händler entwickelt, das ist unser Antrieb und Ziel. Für manchen Hersteller von Branchensoftware noch immer eine Schwachstelle, denn oftmals gibt es eben nur Produkte mit Features, die kein Mensch braucht oder schlichtweg fehlen. 

Über all unsere Projekte berichten wir in unseren Wochenendtickern, immer unter der Überschrift "BVfK-Digital".

Den Weg in die Unabhängigkeit beschreiben wir unter dem Namen "Unabhängigkeitserklärung", mit bislang schon mehr als 30 Folgen. 

Sollten Sie also mal einen Ticker verpassen oder keine Zeit zum Lesen haben, kein Problem. Wir haben Ende letzten Jahres im Mitgliederbereich unter "Information/Kommunikation"  die "Themensuche" für den Wochenendticker integriert. Stichwort suchen - Ticker finden - fertig. 

Loggen Sie sich ein und Probieren Sie es aus: >>> Themensuche

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der Rechtsabteilung

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Bild links: "Der Achtermann" - traditionsreiche VGT-Heimat

56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018: Welches Gericht ist zuständig?

Der Arbeitskreis IV  befasste sich, wie bereits in der vergangenen Woche berichtet, mit den so genannten Schutzgerichtsständen in Verbraucher- und Versicherungssachen, beim Autokauf sowie bei Verkehrsunfällen. Die BVfK-Juristen haben sich das Thema auch im Allgemeinen wie auch die Empfehlungen des VGT einmal genauer angesehen.

Welches Gericht ist zuständig?  So lautet nicht selten die maßgebliche Frage für den Kfz-Händler in seiner strategischen Überlegung, es bei einer Streitigkeit auf einen Prozess ankommen zu lassen. Durchaus verständlich: Ein Gerichtsverfahren an einem entfernteren Ort bedeutet erhöhten Zeit- und Kostenaufwand. Möglicherweise muss man selbst vor Gericht erscheinen, Anwaltskosten können durch zusätzliche Reisekosten steigen. Zeit, die man besser mit dem Verkauf von Fahrzeugen verbringen kann, und Kosten, die man gerne einspart.

Eine einheitliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit sieht das deutsche Prozessrecht bislang nicht vor. Entscheidend ist hierfür regelmäßig, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. So gelten für eine Klage auf Nachbesserung andere Grundsätze als für eine Klage auf Rückabwicklung. Diese Rechtsunsicherheit stört vor allem die Verbraucherschützer. Sie stellen sich eine Vereinheitlichung zugunsten der Verbraucher vor. Dabei verweisen sie auf europäisches Recht, das den Verbraucher bekanntlich gerne als „Heilige Kuh“ ansieht. Dort genießt der Verbraucher weitreichende Privilegien. Er darf wählen, ob er gegen einen Unternehmer an dessen Geschäftssitz oder am eigenen Wohnsitz klagt. Er selbst darf jedoch ausschließlich an seinem Wohnsitz verklagt werden.

Das Ansinnen der Verbrauchervertreter ist nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Damit beschäftigte sich zuletzt auch der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag. Rechtsanwalt und Notar Christoph Heinrichs aus Leer kam letztlich ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher derzeit in Inlandsfällen schlechter gestellt ist als in Fällen mit EU-Auslandsberührung, und schlug einen Gleichlauf mit den Vorschriften des EU-Rechts vor. Dies hätte z. B. zur Folge, dass ein Verbraucher dann an seinem Wohnsitz auf Nacherfüllung klagen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung in Inlandsfällen den Verbraucherschutz in dieser Weise weiterentwickeln wird.

BVfK-Anmerkung:

Derzeit gelten in der Regel (teilw. abweichende Gerichtsentscheidungen) folgende Gerichtsstände:

1.     Klagen, die am Wohnsitz des Käufers zu erheben sind:

• Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung

• Klage des Verkäufers auf Fahrzeugabnahme

• Klage des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichtabnahme

• Klage des Käufers auf Rückabwicklung

2.     Klagen, die am Geschäftssitz des Verkäufers zu erheben sind:

• Klage des Käufers auf Fahrzeuglieferung

• Klage des Käufers auf Nachbesserung/Mangelbeseitigung

Wichtig: Gerne enthalten die beim Verkauf verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zum Gerichtsstand. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass solche Vereinbarungen gegenüber Verbrauchern unwirksam sind!

Hier geht es zu den Beschlüssen dieses Arbeitskreises im Volltext: >>> Verkehrsgerichtstag 2018-Empfehlungen Arbeitskreis 4

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Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung bei konkreten Einzelfalproblemen geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Termine

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Aus dem Verbandsleben: BVfK-Situation Januar 2018

Der BVfK ist mit einem besonderen Qualitätskonzept zu Europas erfolgreichsten Verband Freier Kfz-Händler geworden. Der in Satzung und Regelwerk verankerte Anspruch an Seriosität und Zuverlässigkeit gilt für Mitglieder und Verbandsführung gleichermaßen. Von dem sich daraus ergebenden positiven Image profitieren Verband und Mitglieder in besonderem Maße, denn mit besserem Image verdient der Händler mehr Geld.

Doch ein hohes Ansehen erwirbt man nicht nur mit plakativen Sprüchen, man muss es sich verdienen. Wenn die BVfK-Führung heute auf allen wichtigen Bühnen der Kfz-Branche und darüber hinaus ebenso willkommen ist, wie seine Mitglieder von den Kunden bevorzugt werden, dann ist das niemanden in den Schoß gefallen, sondern das Ergebnis harter und konsequenter Arbeit.

Konsequent bedeutet eine sorgfältige Prüfung eines jeden Mitgliedsantrages, wozu im Laufe der Jahre ein umfangreiches Instrumentarium entwickelt wurde, welches auch dem regelmäßigen Qualitätsmanagement dient. BVfK-Schiedsstelle und die BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler sind Teil dieses Systems.

Den sich daraus ergebenden Anspruch des BVfK, seine Mitglieder als seriöse und zuverlässige Kaufleute bezeichnen zu dürfen, hat nicht nur bereits im Jahr 2001 das OLG-Hamburg bestätigt, sondern beweisen inzwischen über 800 freie Kfz-Händler Tag für Tag.

So wurde BVfK inzwischen zur Marke und weckt auch Begehrlichkeiten bei Händlern, die vom guten Image profitieren wollen, ohne etwas dafür zu tun. Das versucht das BVfK-Team dann durch Information, Aufklärung und Ermahnung, notfalls auch mit Sanktionen oder Verbandsausschluss zu korrigieren, denn die BVfK-Mitglieder fordern zu Recht: „Haltet den Laden sauber!“

Wenn es dann trotz allen Bemühens jemand schafft, Mitglied zu werden, der dann von vielen als notorischer Lockvogelanbieter kritisiert wird, dann darf ein Verbandsvorstand nicht tatenlos zusehen, insbesondere, wenn immer mehr Kollegen fordern: Der darf nicht BVfK-Mitglied sein! Beispielhaft für den Auftrag zu konsequentem Handeln steht die E-Mail eines BVfK-Mitgliedes aus Februar 2014, wo es u.a. heißt:

„…WIESO ist ein solcher Händler wie M. – Automobile im Bvfk – Mitglied? WIESO darf ein Händler der ungemein Lockvogelangebote betreibt und den Endverbraucher täuscht sowie mit den oben genannten Aufpreise arbeitet Mitglied im BvfK sein? Wenn solche Händler Mitglied sein dürfen beim Bvfk, möchten WIR KEIN Mitglied vom Bvfk sein, wenn der BvfK solche betrügerischen Lockvogelangebote unterstützt…“

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